Sassoon 403 / 16 Randnotiz
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- Vorbesitzer:in
- ↳ Name
- ↳ Anmerkung zur Person
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- Vorlageform des Namens: ابراهيم بن فرج صدقه – Ibrāhīm b. Faraǧ Ṣadaqa
- Text original
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- تثناه هذه السور الى ابر[اهيم] ابن فرج صدقه في لوح في ٧ شعبان سنه ٧٩
- Text übersetzt
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- Diese Abschnitte wurden zusammengefügt (?) für Ibrāhīm ibn Faraǧ Ṣadaqa zum Anbruch des 7. Šaʿbān 79.
- Sprache
- Schrift
- Link zur Handschrift
- Link zur Abbildung
- Bemerkung
-
- Durch den Beschnitt der Seite ist diese Randnotiz ist unvollständig und ihre Bedeutung
nicht eindeutig zu rekonstruieren. Der genannte Ibrāhīm ibn Faraǧ Ṣadaqa wird in drei
weiteren in der Handschrift enthaltenen Paratexten erwähnt. Laut dem auf den 15. Ǧumādā
l-ūlā 1305 H. = 27. Januar 1888 datierten Kolophon auf S. 511 am Ende der Handschrift
wurde diese in seinem und seiner beider Brüder Auftrag rekonstruiert. Der Vertrag
über den Erwerb der Handschrift durch diese drei Brüder ist jedoch erst am 17. Ǧumādā
l-ūlā 1309 ≈ 19. Dezember 1891 abgefaßt worden; siehe den Kaufvertrag nach Deuteronomium,
S. 507. Einem unter diesem Vertrag eingetragenen Vermerk zufolge übertrug Ibrāhīm
etwa dreizehn Jahre später, am 27. Šawwāl 1322 H. ≈ 4. Januar 1905, seinen Anteil
an der Handschrift seinem Bruder Ḥasan. Möglich erscheint, daß sich die vorliegende
Randnotiz auf die Rekonstruktion der Handschrift bezieht. Sie wurde auf S. 36 eingetragen;
ein Großteil der Seiten davor wurde komplett ergänzt, andere Seiten im Umfeld teilweise.
Die in der Randglosse vermerkte, offensichtlich unvollständige Jahreszahl 79 ist jedoch
in diesem Kontext schwer zu ergänzen bzw. zu erklären.
تثناه – Die Bedeutung des Verbs an dieser Stelle ist nicht eindeutig. ثنى kann unter anderem »falten, biegen; duplizieren; zusammenfügen« bedeuten. Vermutlich ist einer der Arbeitsgänge gemeint, die für die Rekonstruktion der Handschrift nötig waren, die laut dem Kolophon im Auftrag von Ibrāhīm und seinen Brüdern angefertigt wurde.
في لوح – »zum Anbruch«. Das Verb لوح trägt unter anderem die Bedeutungen »erscheinen, anbrechen (der Morgenröte), glänzen«; siehe WEHR, Arabisches Wörterbuch, S. 1172. In der Substantivverbindung لوحات الفجر bezeichnet es den »Schein der Morgenröte«; siehe BLAU, A Dictionary, S. 642.
- Durch den Beschnitt der Seite ist diese Randnotiz ist unvollständig und ihre Bedeutung
nicht eindeutig zu rekonstruieren. Der genannte Ibrāhīm ibn Faraǧ Ṣadaqa wird in drei
weiteren in der Handschrift enthaltenen Paratexten erwähnt. Laut dem auf den 15. Ǧumādā
l-ūlā 1305 H. = 27. Januar 1888 datierten Kolophon auf S. 511 am Ende der Handschrift
wurde diese in seinem und seiner beider Brüder Auftrag rekonstruiert. Der Vertrag
über den Erwerb der Handschrift durch diese drei Brüder ist jedoch erst am 17. Ǧumādā
l-ūlā 1309 ≈ 19. Dezember 1891 abgefaßt worden; siehe den Kaufvertrag nach Deuteronomium,
S. 507. Einem unter diesem Vertrag eingetragenen Vermerk zufolge übertrug Ibrāhīm
etwa dreizehn Jahre später, am 27. Šawwāl 1322 H. ≈ 4. Januar 1905, seinen Anteil
an der Handschrift seinem Bruder Ḥasan. Möglich erscheint, daß sich die vorliegende
Randnotiz auf die Rekonstruktion der Handschrift bezieht. Sie wurde auf S. 36 eingetragen;
ein Großteil der Seiten davor wurde komplett ergänzt, andere Seiten im Umfeld teilweise.
Die in der Randglosse vermerkte, offensichtlich unvollständige Jahreszahl 79 ist jedoch
in diesem Kontext schwer zu ergänzen bzw. zu erklären.
- Signatur
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- Sassoon 403 / 16 Randnotiz
- Blatt
-
- S. 36
- Art des Eintrags
- Eintragsnummer
-
- 16
- Bearbeiter
-
- Jasper Bernhofer
- Haitham Ismaeil
- Burkhardt
- Bearbeitungsstatus
-
- fertig
- Statische URL
- https://www.qalamos.net/receive/GBSASSOONSecEntry_secentry_00000016
- MyCoRe ID
- GBSASSOONSecEntry_secentry_00000016 (XML-Ansicht)
- Lizenz Metadaten
CC0 1.0 Universell
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